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Landgericht Köln, 20 S 46/06

Datum:
23.05.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 46/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0523.20S46.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11.10.2006 - 137 C 352/06 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einer Forderung seines Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt L aus Hamburg, aus der Rechnung vom 22.08.2005 in Höhe von weiteren 120,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2005 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 87 % und die Beklagte zu

13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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