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Landgericht Köln, 20 O 127/07

Datum:
19.10.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 127/07
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:1019.20O127.07.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 43,21 EURO nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2006 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 31,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser zu 5 % und der Beklagte zu 2) zu 95 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen der Kläger zu 5 % und der Beklagte zu 2) zu 95 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 1) zu 95 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten trägt der Beklagte zu 2).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger und die Drittwiderbeklagten gegen Sicherheitsleistung von 120 %. Der Kläger und die Drittwiderbeklagten können die Vollstreckung der Beklagten zu 1) und 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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