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Landgericht Köln, 16 O 571/06

Datum:
18.12.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 571/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:1218.16O571.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

a) durch Vorlage eines Verzeichnisses Auskunft zu erteilen über Schenkungen, die sie von dem am 24.08.2005 Dr. T im Zeitraum vom 24.08.1995 bis zum 24.08.2005 erhalten hat, insbesondere über unentgeltliche einschließlich teilunentgeltliche Zuwendungen durch Verträge zugunsten Dritter wie zum Beispiel Lebensversicherungen und

b) durch Vorlage eines Verzeichnisses Auskunft zu erteilen über sämtlich Zuwendungen, die sie von dem am 24.08.2005 verstorbenen Dr. T durch Verträge zugunsten Dritter wie zum Beispiel Lebensversicherungen im Zeitraum zwischen 24.08.1995 bis zum 24.08.2005 und danach erhalten hat.

Wegen des weitergehenden Auskunftsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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