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Landgericht Köln, 16 O 314/04

Datum:
27.03.2007
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 314/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2007:0327.16O314.04.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger zu 1) 1.577,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2003 zu zahlen.

Von den Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1) 46 % und die Beklagten 54 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt der Kläger zu 1) 46 %, von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) tragen die Beklagten 27 %. Ihre sonstigen außergerichtlichen Kosten tragen der Kläger zu 1) und die Beklagte selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.

 
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