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Landgericht Köln, 8 O 46/06

Datum:
05.09.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 46/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0905.8O46.06.00
 
Schlagworte:
Kommanditeinlage; Aufrechnung
Normen:
§ 171 HGB
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2005 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger gegenüber den klägerischen Prozessbevollmächtigten von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 880,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2005 freizustellen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000,00 €.

 
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