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Landgericht Köln, 28 O 408/06

Datum:
02.11.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 408/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:1102.28O408.06.00
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung vom 28.08.2006 - LG Köln 28 O 408/06 - wird auf-gehoben und - soweit sie nicht in der Hauptsache erledigt ist - der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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