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Landgericht Köln, 28 O 284/06

Datum:
26.07.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 284/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0726.28O284.06.00
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 13.06.2006 - AZ 28 O 284/06 — wird aufgehoben, und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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