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Landgericht Köln, 27 O 286/05

Datum:
16.03.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 O 286/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0316.27O286.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.434,68 € zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 10 %, die Beklagte 90 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

 
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