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Landgericht Köln, 27 O 232/05

Datum:
31.01.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 O 232/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0131.27O232.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.647.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. März 2003 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

 
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