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Landgericht Köln, 24 S 40/06

Datum:
26.10.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 S 40/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:1026.24S40.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 121 C 107/06
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 18.05.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 121 C 107/06 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Begklagt wird verurteilt, an die Kläger 852,35 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.12.2005 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 29 % und die Beklagte zu 42 %.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
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