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Landgericht Köln, 24 O 570/03

Datum:
09.01.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 570/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0109.24O570.03.00
 
Tenor:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag von 1.183,20 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben zu tragen:

die Kläger als Gesamtschuldner: 92 %,

die Beklagte: 8 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Für die Beklagte ist das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.850 € vorläufig vollstreckbar.

 
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