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Landgericht Köln, 23 O 320/05

Datum:
12.04.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 320/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0412.23O320.05.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Gesamtkosten für weitere Versuche der künstlichen Befruchtung im Rahmen der IVF/ICSI im tariflichen Umfang zu erstatten, solange die Erfolgsaussicht bei mindestens 15% liegt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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