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Landgericht Köln, 20 O 185/05

Datum:
11.01.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 185/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0111.20O185.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des von der Beklagten aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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