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Landgericht Köln, 20 O 110/06

Datum:
29.11.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammerr
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 110/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:1129.20O110.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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