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Landgericht Köln, 14 O 378/05

Datum:
05.04.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 O 378/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0405.14O378.05.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner weitere 15.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner —die Beklagte zu 2) jedoch nur in den Grenzen ihrer Deckungssumme - verpflichtet sind, dem Kläger alle künftigen immateriellen Ansprüche, die auf das Unfallereignis vom 25.11.2002 in T. zurückzuführen sind, zu ersetzen, soweit diese nicht bereits mit der vorstehenden Zahlung abgegolten sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 43 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für diese vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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