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Landgericht Köln, 11 S 590/05

Datum:
15.08.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 590/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0815.11S590.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 266 C 236/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 22.11.2005 - Az.: 266 C 236/05 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 866,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin 1/10 und die Beklagte 9/10 zu tragen, von den Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin 1/8 und die Beklagte 9/8.

 
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