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Landgericht Köln, 103-16/05

Datum:
24.03.2006
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
103-16/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2006:0324.103.16.05.00
 
Tenor:

In der Strafsache

w e g e n Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

wird die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.

 
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