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Landgericht Köln, 9 S 63/05

Datum:
17.08.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 63/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:0817.9S63.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wermelskirchen, 2a C 236/03
 
Tenor:

Das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 16.02.2005 - Aktenzeichen 2a C 236/03 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 711,20 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

 
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