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Landgericht Köln, 8 O 264/04

Datum:
17.03.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 264/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:0317.8O264.04.00
 
Tenor:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 70.796,75 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2004 zu zahlen.

II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen Schäden, der dieser aus dem Unfallereignis vom 01.08.2001 zukünftig entstehen, zu ersetzen.

III. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 3.054,84 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2004 zu zahlen.

IV. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

V. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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