Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 5 O 479/04

Datum:
30.08.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 479/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:0830.5O479.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 129.500,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2005 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe der Eigentumswohnung Y-Weg, 7. OG rechts, dem im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Köln von Westhoven Blatt #### eingetragenen Wohnungseigentum bestehend aus einem 16/ 10.000stel Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 435 bezeichneten Eigentumswohnung.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich im Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.311,96 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank