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Landgericht Köln, 25 S 19/04

Datum:
19.10.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 S 19/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:1019.25S19.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 120 C 111/03
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.11.2004

verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 120 C 111/03 -

teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die

Klägerin 67,93 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten

über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.02.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Zwangsvollstreckung jeweils durch Sicherheits-

leistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn

nicht die vollstreckende Partei Sicherheit jeweils in gleicher Höhe leistet.

 
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