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Landgericht Köln, 25 O 127/05

Datum:
02.12.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 127/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:1202.25O127.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.802,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.4.2004 sowie 1.153,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 29.7.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Sicherheitsleistung kann auch durch unwiderrufliche Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

 
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