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Landgericht Köln, 24 O 46/03

Datum:
14.04.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 46/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:0414.24O46.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.066,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.3.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für den Kläger gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird eingeräumt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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