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Landgericht Köln, 24 O 115/04

Datum:
10.02.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 115/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:0210.24O115.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die H, Konto-Nr. 705.####, BLZ 250 #### einen Betrag von 940,66 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.4.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %. Die Kosten der Verweisung sind von der Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für die Klägerin wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von 1.250,- € ohne Sicherheitsleistung. Im Übrigen wird der Beklagten - ebenso wie der Klägerin - eingeräumt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin - bzw. die Beklagte - vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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