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Landgericht Köln, 23 O 158/03

Datum:
18.05.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 158/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:0518.23O158.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 1.993,94 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 05.11.2002 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80% und die Beklagte zu 20%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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