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Landgericht Köln, 20 O 397/04

Datum:
23.12.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 397/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:1223.20O397.04.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 28.09.2004 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten seiner Säumnis, die der Beklagte trägt, werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

 
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