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Landgericht Köln, 10 T 19/05

Datum:
01.04.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 T 19/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:0401.10T19.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 286 M 8678/04
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubiger wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.11.2004, Az.: 286 M #####/####dahin abgeän-dert, dass die Kosten für den Antrag auf 467,75 Euro festgesetzt werden. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

 
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