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Landgericht Köln, 9 T 20/04

Datum:
06.04.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 T 20/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:0406.9T20.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 9 C 206/03
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 29.1.2004 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 5.1.2004 - 9 C 206/03 - teilweise abgeändert und der Antragstellerin zur beabsichtigten Rechtsverfolgung, soweit sich die beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegnerin zu 1) richtet, Prozesskostenhilfe bei monatlicher Ra-tenzahlung von 45,- EUR bewilligt.

Ihr wird insoweit zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Interessen Rechtsanwalt S, T-Straße, in ####1 E, zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

 
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