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Landgericht Köln, 83 O 4/04

Datum:
15.04.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
83 O 4/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:0415.83O4.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der

Kostenentscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

1.300,-- EUR abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits vor der

Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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