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Landgericht Köln, 6 S 36/04

Datum:
04.11.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 36/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:1104.6S36.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Leverkusen, 28 C 341/02
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 18.11.2003 (28 C 341/02) wird zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 18.11.2003 (28 C 341/02) wird als unzulässig verworfen .

Von den Kosten des Rechtsstreites 1. Instanz trägt die Klägerin 9/10 ; die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 1/10.

Von den Kosten des Rechtsstreites 2 . Instanz tragen die Klägerin zu 93,4 % ; der Beklagte zu 6,6 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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