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Landgericht Köln, 33 O 55/04

Datum:
27.07.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
33. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
33 O 55/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:0727.33O55.04.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, auf die Internet-Domain q.de durch unwiderrufliche schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Vergabestelle, der E Verwaltungs- und betriebsgesellschaft eingetragene Genossenschaft, Xplatz ##, ##### G , zu verzichten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,--EUR vorläufig vollstreckbar.

 
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