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Landgericht Köln, 31 O 475/04

Datum:
21.10.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
31. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 O 475/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:1021.31O475.04.00
 
Tenor:

I.

Die Beklagten werden verurteilt,

es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

rechtsbesorgend so tätig zu werden, wie das im beigefügten Schreiben der Beklagten vom 05.05.2004 geschehen ist:

- Es folgt eine zweiseitige Darstellung des beanstandeten Schriftsatzes. -

II.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Diese beträgt hinsichtlich der

- Unterlassung 20.000 Euro

- Kosten 3.000 Euro.

 
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