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Landgericht Köln, 29 T 65/03

Datum:
16.06.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
29 T 65/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:0616.29T65.03.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Brühl (90 II WEG 46/02) vom 21.02.03 wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten tragen die Beschwerdeführer. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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