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Landgericht Köln, 28 O 96/03

Datum:
21.01.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 96/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:0121.28O96.03.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 15.000,00 EUR zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 306,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 62 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 115 % des zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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