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Landgericht Köln, 28 O 683/03

Datum:
14.07.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 683/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:0714.28O683.03.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 136.173,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Übergabe der Löschungsbewilligung der Klägerin vom 10.11.2003 für die zu ihren Gunsten im Grundbuch des Amtsgerichts Köln von Müngersdorf, Blatt ####1, Abteilung II, lfd. Nr. 2 eingetragene Auflassungsvormerkung.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich im Verzug der Annahme der Löschungsbewilligung der Klägerin vom 10.11.2003 befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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