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Landgericht Köln, 24 O 99/03

Datum:
07.10.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 99/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:1007.24O99.03.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 15.1.2004 (24 O 99/03) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 15.1.2004 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

 
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