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Landgericht Köln, 24 O 188/03

Datum:
26.01.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 188/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:0126.24O188.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.630,75 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 31.1.2003 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 95,4 % und die Klägerin 4,6 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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