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Landgericht Köln, 20 O 360/04

Datum:
22.12.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 360/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:1222.20O360.04.00
 
Schlagworte:
Gesamtschuldnerausgleich bei Doppelversicherung / Unfall auf Verkehrsübungsplatz
Normen:
§ 59 VVG, § 2 b I c AKB
Leitsätze:

Bei einem Verkehrsübungsplatz handelt es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum, so dass der Versicherer nicht nach § 2 b I c AKB leistungsfrei ist

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von

5.168,36 EUR nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz seit dem 24.03.2004 zu

zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des zu vollstreckenden Betrages.

 
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