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Landgericht Köln, 10 T 42/04

Datum:
02.04.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 T 42/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:0402.10T42.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 118 C 550/98
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klä-gers wird die Streitwertfestsetzung gemäß Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 18.12.2003 (Az.: 118 C 550/98) abgeändert und wie folgt neu gefasst::

Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf 4.884,81 EUR festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 iVm Abs. 3 ZPO zugelassen.

 
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