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Landgericht Köln, 5 O 351/03

Datum:
02.12.2003
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 351/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2003:1202.5O351.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in dieser Höhe leisten.

 
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