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Landgericht Köln, 5 O 155/01

Datum:
25.02.2003
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 155/01
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2003:0225.5O155.01.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist bezüglich des Klageantrages zu 1.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden.

 
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