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Landgericht Köln, 24 S 81/02

Datum:
04.12.2003
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 S 81/02
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2003:1204.24S81.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 265 C 325/02
Schlagworte:
Rotlichtverstoß
Normen:
§ 61 VVG
Leitsätze:

Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn sich feststellen läßt, dass der Versicherungsnehmer zunächst bei "Rot" angehalten hat und dann in der irrigen Annahme, die Ampel habe auf "Grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist.

 
Tenor:

Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.10.2002 - 265 C 325/02 - wird wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.406,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.4.2002 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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