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Landgericht Köln, 20 S 8/03

Datum:
22.10.2003
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 8/03
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2003:1022.20S8.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kerpen, 25 C 40/02
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten und Berufungsklägerin auferlegt. Die Streitverkündete hat ihre Kosten selber zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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