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Landgericht Köln, 20 O 694/01

Datum:
21.03.2003
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 694/01
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2003:0321.20O694.01.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.895,22 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 27.04.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten. Die Beklagte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie die Gerichtskosten tragen die Beklagte zu 3/4 und der Kläger selbst zu 1/4.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten und der ehemaligen Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte und die ehemalige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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