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Landgericht Köln, 9 S 127/02

Datum:
30.10.2002
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 127/02
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2002:1030.9S127.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 205 C 493/01
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 23. April 2002 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts Köln - 205 C 493/01- einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.

 
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