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Landgericht Köln, 91 O 204/00

Datum:
08.05.2002
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
91 O 204/00
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2002:0508.91O204.00.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 52.200,-- DM = 26.689,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 $ Punkten über den Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes ab 15.09.2000 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1) 3/4 und der Beklagte zu 2) 1/4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

 
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