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Landgericht Köln, 2 O 338/00

Datum:
12.12.2002
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 338/00
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2002:1212.2O338.00.00
 
Tenor:

Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 192.508,67 Euro (= 376.514,23 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 26.07.2000 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materielle Schäden, die ihm aus dem Unfall vom 06.05.1995 in Q, auf der P-Straße- Einmündung L-Straße seit dem 26.07.2000 entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind oder übergehen.

Es wird weiterhin festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und zu 3) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche immaterielle Schäden, die ihm aus dem Unfall vom 06.05.1995 in Q, auf der P-Straße- Einmündung L-Straße entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind oder übergehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser selbst zu 8%, die Beklagten zu 1), 2) und 3) als Gesamtschuldner zu 75% und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner zu weiteren 17%.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und zu 3) tragen diese jeweils selbst zu 92% und der Kläger zu 8%.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt dieser selbst zu 25% und der Kläger zu 75%.

Das Urteil ist für den Kläger und den Beklagten zu 2) gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagten zu 1) und zu 3) ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten zu 1) und zu 3) durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten zu 1) und zu 3) Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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