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Landgericht Köln, 26 S 323/01

Datum:
04.12.2002
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 S 323/01
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2002:1204.26S323.01.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 9 C 668/00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung wird das am 23.8.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth - 9 C 668/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird unter Klageabweisung im übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.391,80 DM/1.734,20 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 11.1.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 2/5 die Klägerin und zu 3/5 die Beklagte.

 
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