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Landgericht Köln, 20 O 152/99

Datum:
14.08.2002
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 152/99
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2002:0814.20O152.99.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 %, die Beklagte als Gesamtschuldner 34 % und der Beklagte zu 1. weitere 6 %.

Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 34 % und der Beklagte zu 1. weitere 6 %.

Die Klägerin trägt von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. 60 % und von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. 66 %.

Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages.

 
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