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Landgericht Köln, 15 O 237/01

Datum:
10.01.2002
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 237/01
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2002:0110.15O237.01.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.524,98 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 24.05.2001 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW C.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.900,- Euro.

 
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